1. Geltungsbereich
- Diese Benutzungsordnung gilt für die umfriedeten Stätten und Anlagen der ORAFOL-ARENA.
 - Ausgenommen hiervon sind Räume, die nicht öffentlich zugänglich sind.
 
2. Grundsätze
- Besucher erkennen mit dem Erwerb der Eintrittskarte die Regelungen der Stadionordnung als verbindlich an.
 - Die Bindungswirkung der Ordnung entsteht mit dem Zutritt zur Anlage.
 
3. Eingangskontrolle
- Jeder Besucher ist grundsätzlich verpflichtet, sich nach Aufforderung des Ordnungsdienstes, ggf. unter Inanspruchnahme von technischen Mitteln, durchsuchen zu lassen, ob er aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen des Mitführens von Waffen ein Sicherheitsrisiko darstellt.
 - Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, wird der Eintritt zur Platzanlage untersagt.
 - Gleiches gilt für Personen, für die ein wirksames Stadionverbot besteht.
 
4. Verhalten auf der Platzanlage
- Innerhalb der Platzanlage hat sich jeder Besucher so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird.
 - Den Anordnungen aller bevollmächtigen Ordnungskräfte ist Folge zu leisten.
 
5. Verbote
Innerhalb der Platzanlage/des Stadions Ist das Mitführen von nachstehenden Gegenstanden, Substanzen etc. verboten:
- rassistisches, fremdenfeindliches, extremistisches, diskriminierendes sowie rechts- und linksradikales Propagandamaterial
 - politische und religiöse Gegenstände, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblatter
 - Fahnen, Transparente, Aufnäher oder Kleidungsstücke zu tragen, deren Aufschrift geeignet ist, Dritte aufgrund ihrer Hautfarbe, Religion oder sexuellen Orientierung zu diffamieren oder deren Aufschrift Symbole verfassungsfeindlicher Organisationen zeigen
 - alkoholische Getränke aller Art sowie Flaschen, Becher, Krüge und Dosen aus zerbrechlichem, zersplitterndem Material
 - Feuerwerkskörper, Schwarzpulver, Leuchtkugeln und sonstige Pyrotechnik
 - Fahnen- und Transparentstangen, die länger als 2,00 Meter sind oder deren Durchmesser größer als drei Zentimeter ist.
 
Des Weiteren wird untersagt:
- das Spielfeld zu betreten
 - in Umkleide-, Sanitär- und Gaststättenräumen zu rauchen
 - ohne Erlaubnis Waren zu verkaufen. Drucksachen zu verteilen und Sammlungen durchzuführen
 - außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten und durch Wegwerfen von Sachen und Gegenständen die Anlage zu verunreinigen
 - während der Veranstaltung Trillerpfeifen zu benutzen
 - Bereiche, die nicht für Besucher zugelassen sind, zu betreten und Einrichtungen wie Zäune, Fassaden, Mauern, Umfriedung der Spielfäche, Absperrungen, Bäume, Masten etc. zu besteigen oder zu übersteigen
 - Tiere aller Art mitzuführen
 - Laserpointer zu benutzen
 - mit Gegenständen aller Art zu werfen
 - bauliche Einrichtungen/Anlagen zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben
 - das Befahren der Anlage mit Kfz, Krädern und Fahrrädem (ausgenommen Rettungs- und Einsatzfahrzeuge, Rollstühle)
 
6. Haftung
- Das Betreten und Benutzen der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.
 - Für Personen- und Sachschäden wird nicht gehaftet.
 - Unfälle oder Schäden sind unverzüglich dem Eigentümer der Anlage zu melden.
 - Für fahrlässige und vorsatzliche Störungen haftet der Verursacher.
 
7. Zuwiderhandlungen
- Personen, denen der Zutritt oder Aufenthalt wegen Verstößen nach den vorgenannten Festlegungen verweigert wird, verlieren ein evtl. bestehendes Recht auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes sowie aller sonstigen Schadensersatzansprüche.
 - Besteht der Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer sonstigen Ordnungswidrigkeit, kann Anzeige erstattet werden.
 - Bei Verstößen gegen die Stadionordnung kann ein Stadionverbot verhängt werden.
 - Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.
 - Die Rechte des Hausrechts bleiben unberührt.
 
Der Vorstand des Oranienburger FC Eintracht 1901 e.V.

Eigentümer der Sportanlage: Stadt Oranienburg
Das Hausrecht nimmt der Verein Oranienburger FC Eintracht 1901 e. V. aufgrund eines Nutzungsvertrages wahr.