1. Geltungsbereich
- Diese Benutzungsordnung gilt für die umfriedeten Stätten und Anlagen der ORAFOL-ARENA.
- Ausgenommen hiervon sind Räume, die nicht öffentlich zugänglich sind.
2. Grundsätze
- Besucher erkennen mit dem Erwerb der Eintrittskarte die Regelungen der Stadionordnung als verbindlich an.
- Die Bindungswirkung der Ordnung entsteht mit dem Zutritt zut Anlage.
3. Eingangskontrolle
- Jeder Besucher ist grundsätzlich verpflichtet, sich nach Aufforderung des Ordnungsdienstes, ggf. unter Inanspruchnahme von technischen Mitteln, durclisuchen zu lassen, ob er aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen des Mitführens von Waffen ein Sicherheitsrisiko darstellt.
- Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, wird der Eintritt zur Platzanlage untersagt.
- Gleiches gilt für Personen, für die ein wirksames Stadionverbot besteht.
4. Verhalten auf der Platzanlage
- Innerhalb der Platzanlage hat sich jeder Besucher so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird.
- Den Anordnungen aller bevollmächtigen Ordnungskräfte ist Folge zu leisten.
5. Verbote
Innerhalb der Platzanlage/des Stadions Ist das Mitführen von nachstehenden Gegenstanden, Substanzen etc. verboten:
- rassistisches, fremdenfeindliches, extremistisches, diskriminierendes sowie rechts- und linksradikales Propagandamaterial
- politische und religiöse Gegenstände, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblatter
- Fahnen, Transparente, Aufnäher oder Kleidungsstücke zu tragen, deren Aufschrift geeignet ist, Dritte aufgrund ihrer Hautfarbe, Religion oder sexuellen Orientierung zu diffamieren oder deren Aufschrift Symbole verfassungsfeindlicher Organisationen zeigen
- alkoholische Getränke aller Art sowie Flaschen, Becher, Krüge und Dosen aus zerbrechlichem, zersplitterndem Material
- Feuerwerkskörper, Schwarzpulver, Leuchtkugeln und sonstige Pyrotechnik
- Fahnen- und Transparentstangen, die länger als 2,00 Meter sind oder deren Durchmesser größer als drei Zentimeter ist.
Des Weiteren wird untersagt:
- das Spielfeld zu betreten
- in Umkleide-, Sanitär- und Gaststättenräumen zu rauchen
- ohne Erlaubnis Waren zu verkaufen. Drucksachen zu verteilen und Sammlungen durchzuführen
- außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten und durch Wegwerfen von Sachen und Gegenständen die Anlage zu verunreinigen
- während der Veranstaltung Trillerpfeifen zu benutzen
- Bereiche, die nicht für Besucher zugelassen sind, zu betreten und Einrichtungen wie Zäune, Fassaden, Mauern, Umfriedung der Spielfäche, Absperrungen, Bäume, Masten etc. zu besteigen oder zu übersteigen
- Tiere aller Art mitzuführen
- Laserpointer zu benutzen
- mit Gegenständen aller Art zu werfen
- bauliche Einrichtungen/Anlagen zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben
- das Befahren der Anlage mit Kfz, Krädern und Fahrrädem (ausgenommen Rettungs- und Einsatzfahrzeuge, Rollstühle)
6. Haftung
- Das Betreten und Benutzen der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.
- Für Personen- und Sachschäden wird nicht gehaftet.
- Unfälle oder Schäden sind unverzüglich dem Eigentümer der Anlage zu melden.
- Für fahrlässige und vorsatzliche Störungen haftet der Verursacher.
7. Zuwiderhandlungen
- Personen, denen der Zutritt oder Aufenthalt wegen Verstößen nach den vorgenannten Festlegungen verweigert wird, verlieren ein evtl. bestehendes Recht auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes sowie aller sonstigen Schadensersatzansprüche.
- Besteht der Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer sonstigen Ordnungswidrigkeit, kann Anzeige erstattet werden.
- Bei Verstößen gegen die Stadionordnung kann ein Stadionverbot verhängt werden.
- Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.
- Die Rechte des Hausrechts bleiben unberührt.
Der Vorstand
Oranienburger FC Eintracht 1901 e.V.
Eigentümer der Sportanlage: Stadt Oranienburg
Das Hausrecht nimmt der Verein Oranienburger FC Eintracht 1901 e. V. aufgrund eines Nutzungsvertrages wahr.